Urteil des NOFV gegen den SV Babelsberg 03


Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands verurteilt den SV Babelsberg 03 zu 4.000 € Geldstrafe zzgl. Kosten aufgrund der Vorkommnisse bei den Heimspielen gegen den 1. FC Magdeburg sowie gegen den ZFC Meuselwitz.

Begründet wird das Urteil durch wiederholt unsportliches Verhalten von Magdeburger und Babelsberger Anhängern in Form der Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen in Tateinheit mit mangelndem Sicherheitsdienst im Karl-Liebknecht-Stadion im Falle des Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 08.11.2013. Die Strafe beinhaltet jedoch auch Feuerzeug- und Becherwürfe auf das Spielfeld durch das Babelsberger Publikum im Verlauf der Begegnung gegen den ZFC Meuselwitz am 29.11.2013.

Der Verein wird als „Wiederholungstäter“ eingestuft und vom NOFV zur abermaligen Zahlung an sich verpflichtet. Der SV Babelsberg 03 prüft Rechtsmittel gegen das Urteil ggf. gemeinsam mit dem parallel in gleicher Sache verurteilten 1. FC Magdeburg.