Urteil des Verbandsgerichts des FLB


Der SV Babelsberg 03 erhielt am Montag das schriftliche Urteil des Verbandsgerichts nach den Vorfällen des Landespokalfinales der vergangenen Saison. Der erstinstanzlich ausgeurteilte Pokalausschluss wurde unter harten Auflagen zurückgenommen.

Gleichzeitig wurde unser Verein zu folgenden Punkten verurteilt:

1. Der Verein SV Babelsberg 03 wird wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß §§ 1(1)a),b) i.V.m. 8(1) RuVO zu einer Geldstrafe i.H.v. 4500,00 Euro verurteilt.

2. Dem Verein SV Babelsberg 03 werden gemäß § 8(3)b;(4) RuVO folgende Auflagen auferlegt:

a) In der Spielrunde 2018/2019 des AOK-Landespokals ist es bei Auswärtsspielen den Anhängern des SV Babelsberg 03 e.V. untersagt, Fahnen jeglicher Art, Spruchbänder, Block- und Zaunfahnen, Banner, Plakate oder sonstige vergleichbare Elemente mitzuführen, demzufolge auch anzubringen bzw. zu benutzen.

b) Der SV Babelsberg 03 e.V. hat für die Umsetzung dieser Auflage bei jedem Auswärtsspiel 15 vereinseigene Ordner auf eigene Kosten zu stellen. Diese müssen erkennbar bekleidet sein, und sind nicht in dem erforderlichen, bzw. absprachegemäßen Kontingent für die Durchführung des entsprechenden Pokalspieles einzurechnen.

c) Im Falle, eines durch die Auslosung sich ergebenen Heimrechtes des SV Babelsberg 03, gilt für die, dem Urteil folgende erste Austragung eines Heimspieles die Auflage zu a) gleichermaßen. Zudem wird auf der Gegengeraden der Block M gesperrt.

3. Bei Verstößen gegen die Auflagen 2 a) bis c) hat der SV Babelsberg mit einer Geldstrafe von nicht unter 500,00 Euro zu rechnen.

4. Bei erneuter, jedweder Verwendung von Pyrotechnik – demzufolge auch Choreografie – im Saisonverlauf 2018/2019 des AOK-Landespokals muss der Verein mit dem Ausschluss aus dem laufenden Pokalwettbewerb, sowie im Falle eines solchen Einsatzes im erreichten Endspiel, mit dem Ausschluss aus dem folgenden Pokalwettbewerb (2019/2020) rechnen.

5. Die Kosten dieses Verfahrens, sowie die Verhandlungskosten trägt der SV Babelsberg 03. Die eingezahlte Berufungsgebühr i.H.v. 150,00 Euro wird auf diese Kosten angerechnet.

Wenngleich die verfügten Auflagen sehr hart erscheinen, ist der SV Babelsberg 03 dankbar, dass der erstinstanzliche ausgeurteilte Pokalausschlusss zurückgenommen wurde. Ausschlaggebend hierfür war die konsequente Aufarbeitung mit der Fanszene und insbesondere die Bereitschaft der aktiv an den Vorkommnissen beteiligte Fangruppierungen, sich hier klar zu entschuldigen und die Verantwortung für die Vorkommnisse zu übernehmen. Ebenfalls konnte das Verbandsgericht davon überzeugt werden, dass eine Bestrafung der Mannschaft des SVB und der großen Mehrheit der Zuschauer, die sich gegen die Vorkommnisse beim Spiel gegen Cottbus positioniert haben, hier ein falsche Signal gesetzt hätte und letztendlich nicht täterorientiert wäre.

Hierzu äußert sich der Kapitän der Mannschaft, Philip Saalbach, wie folgt: „Wir freuen uns, nun doch am Pokalwettbewerb teilnehmen zu dürfen. Und wir wissen, dass die weit überwiegende Zahl der Fans Gewalt in jeder Hinsicht ablehnen. Unsere Bitte als Mannschaft ist nun, dass wir ungestört auf dem Platz zeigen können, zu welcher Leistung wir fähig sind. Es wäre tragisch für die Mannschaft und den Verein, wenn nach allem was passiert ist, gegen die Bewährungsauflagen verstoßen würde und wir im laufenden Pokalwettbewerb ausgeschlossen würden.“

Auch der Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz kommentiert das Urteil wie folgt: „Angesichts der Ereignisse beim Pokalendspiel, sowie beim Halbfinale in Neuruppin, war klar, dass dies nicht ohne deutliche Folgen für den Verein bleiben würde. Das nun endgültige Urteil bietet unserer Mannschaft die Chance, ihre aktuell herausragende Leistung auch im Pokal umzusetzen. Ich danke hier dem Verbandsgericht und der Fanszene, dass hier jeweils eine konstruktive Aufarbeitung stattgefunden hat, die letztendlich Basis für dieses Urteil ist. Ich appelliere an alle Fans nunmehr, diese Auflagen aktiv und vollständig mitzutragen, um sicher zu stellen, dass nicht gegen die Auflagen aus dem Urteil verstoßen wird.“ Außerdem wird der SVB zu jedem Pokalspiel neben den 15 Ordnern mit weiteren Vereinsvertretern präsent sein, die ihrerseits ebenfalls Sorge dafür tragen, dass ein ungestörter und reibungsloser Ablauf von Seiten des SVB unterstützt wird. Das erste Pokalspiel findet bereits an kommenden Samstag in Pritzwalk statt.