Der SV Babelsberg 03 wehrt sich gegen das NOFV-Urteil vor dem Zivilgericht – Wir lassen uns nicht verbieten, sich gegen Nazis zu wehren!


SV Babelsberg 03 wehrt sich gegen NOFV-Urteil vor dem Zivilgericht
Wir lassen uns nicht verbieten, sich gegen Nazis zu wehren

„Wir werden niemals faschistische, rassistische, beleidigende und homophobe Schlachtrufe oder Gewalt dulden. Gemeinsam – als Mannschaft, Fans und DFB – müssen wir uns diesen Krawallmachern entgegenstellen.“ Mit diesen Worten hat der Präsident des Deutschen Fußballbundes, Reinhard Grindel, auf die beschämenden Vorkommnisse während des Fußball-Länderspiels Tschechien gegen Deutschland vor wenigen Wochen in Prag reagiert. Richtige und starke Worte.

Doch fragen wir uns beim SV Babelsberg 03, wie ernst gemeint sie sind. Denn der SVB wird durch ein Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) genau dafür bestraft, was DFB-Chef Grindel fordert: Couragiertes Auftreten gegen Nazis!

Vergeblich kämpfen wir seit Monaten gegen eine vom NOFV-Sportgericht verhängte Strafe in Höhe von 7.000 Euro, die unter anderem damit begründet wird, dass während des Regionalliga-Spiels gegen den FC Energie Cottbus am 28. April 2017 von einem Anhänger unseres Vereins Richtung Gästeblock gerufen wurde: „Nazi-Schweine raus!“ Er tat dies nicht ohne Grund: Nachweislich nutzten bekannte rechtsextreme Fan-Gruppen aus Cottbus unser Karl-Liebknecht-Stadion für ihre Bühne, zeigten den Hitlergruß und skandierten Nazi-Parolen. Während die Strafjustiz bereits gehandelt hat und das Potsdamer Amtsgericht einen der Cottbuser Anhänger wegen des Zeigen des Hitlergrußes verurteilt hat, fanden die rechtsradikalen Provokationen beim NOFV-Gericht nicht einmal eine Erwähnung.

Wir erkennen an, dass das Abbrennen von Pyrotechnik während des Spiels vom 28. April 2017 und Fehlverhalten von Fans geahndet wird. Aber wir wehren uns mit aller Kraft dagegen, dass wir den Mund halten sollen, wenn es gefordert ist. Dafür bestraft zu werden, ist ein Skandal! Es ist unerträglich, dass das NOFV-Gericht die fatalen Folgen seines Urteils nicht erkennt und damit rechtes Gedankengut in Fußballstadien salonfähig macht. Statt dieses Urteil zu korrigieren, versteckt sich der Verband hinter formalrechtlichen, willkürlichen Auslegungen seiner Ordnung und Satzung.

Das hat mit einer fairen Sportgerichtsbarkeit eines Verbandes, in dem auch der SV Babelsberg 03 Mitglied ist, nichts mehr zu tun. Geldbußen und Strafen bei Verstößen gegen anerkannte Regeln des Verbandes stehen außer Frage. Doch wenn Willkür zu Urteilen führt sowie jegliches Augenmaß und jegliches Gespür für die Mitgliedsvereine verloren gehen, geht auch das Vertrauen in die Sportgerichtsbarkeit verloren.

„Wir halten es für bedenklich und alarmierend, dass das Sportgericht des NOFV sich von einem fairen Umgang mit seinen Vereinen entfernt und sehen uns genau deshalb gezwungen, um unser Recht vor Zivilgerichten zu streiten. Hier hat der NOFV in der Vergangenheit ja bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt, wenngleich diese offensichtlich nicht zu entsprechenden Erkenntnissen geführt haben.“, sagt Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender des SV Babelsberg 03.

„Wir sehen aber auch den Deutschen Fußballbund in der Pflicht.“, betont Horlitz. Nicht nur wegen des Appells des DFB, sich gegen rechtsradikale und fremdenfeindliche Umtriebe in deutschen Stadien zur Wehr zu setzen. „Der DFB sollte auch dafür Sorge tragen, dass seine Mitgliederverbände und deren Sportgerichte diesem Gedanken folgen und auch mit Leben füllen.“, sagt Horlitz. Zum anderen sitzt derselbe Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts, der den SV Babelsberg 03 verurteilt hat, auch im Sportgericht des DFB. „Deshalb ist es für uns auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, was der DFB sagt und was seine Funktionäre tun.“, führt Horlitz aus.