Urteil gegen den SV Babelsberg 03


Der SV Babelsberg 03 wird aufgrund der Geschehnisse während des Auswärtsspiels gegen den ZFC Meuselwitz zu einer Geldstrafe in Höhe von 750,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten verurteilt. Das entschied das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes vor wenigen Wochen.

Genauer zählten das unsportliche Verhalten der Vereinsanhänger, das Entzünden von Pyrotechnik und die damit einhergehende Spielzeitverzögerung zu den Gründen der Verurteilung.

Zugunsten des SV Babelsberg 03 sprachen vorangegangene Bemühungen des Vereins, in welchen man in Kommunikation mit Fan- und Sicherheitsvertretern trat und gemeinsam versuchte, die genauen Ursachen der Störungen ausfindig machen zu können.